Gefährliche Stoffe Zug SÜD
Alarmierungsordnung des burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes
Mit dem eingehenden Notruf in der Landessicherheitszentrale wird das Ausmaß eines Schadstoffaustrittes ermittelt und entsprechend der Alarmierungsordnung (Dienstanweisung 2.4.1.) des burgenländischen Feuerwehrverbandes die erforderlichen Einsatzkräfte alarmiert.
Die Alarmstufen G0 und G1 decken die jeweiligen Ortsfeuerwehren ab, bei Alarmstufe G2 werden die jeweiligen Bezirksstützpunkte gerufen. Die Gefährliche Stoffe Züge NORD und SÜD werden bei G3-Einsätzen wie Tankwagen- oder Kesselwaggonunfällen, Austritt von Chlorgas- und Industrieunfällen, bei denen größere Mengen Schadstoff austreten, alarmiert.